„Die Katze lässt das Mausen nicht“ – oder: Wie die HOWOGE sich eine weitere empfindliche Ohrfeige abholte.

Eigentlich hätte es ein ruhiger Märzmorgen im Ilse-Kiez werden können. Doch die HOWOGE informierte die Mieterschaft am 18.03.2026 kurzfristig darüber, dass im Hof 1 frisch gepflanzte Hecken erneut „umgesetzt“ werden müssten. Was harmlos klingt, ist rechtlich eine Rodung – und die ist gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG während der Schutzfrist vom 1. März bis 30. September strikt untersagt.

Die Chronologie einer versuchten Rechtsbeugung:
Die Bürgerinitiative (BI), inzwischen rechtlich versiert, schlug sofort Alarm. Während die Telefone bei den Behörden heiß liefen, kam die Wahrheit ans Licht: Es lag keine Sondergenehmigung der Untere Naturschutzbehörde (UNB) Lichtenberg vor, diese wäre im Vorfeld notwendig gewesen.

Doch die HOWOGE agierte zum wiederholten Male nach dem Motto „Versuch macht klug“:

Der Bluff: Trotz fehlender Genehmigung tauchte am frühen Morgen eine Gartenbaufirma auf.

Die Konfrontation: Wachsame Mieter stellten beauftragte Gartenbaufirma zur Rede. Die notwendige Genehmigung? Fehlanzeige.

Der Rückzug: Nach zwei Stunden Wartezeit auf eine Erlaubnis, die es nie gab, zog die Firma unverrichteter Dinge ab.

Das Fazit: Ein teures Eigentor
Dass ein landeseigenes Unternehmen wie die HOWOGE versucht, geltendes Naturschutzrecht durch vollendete Tatsachen zu umgehen, und dabei vorgaukeln strikt nach rechtlichen Rahmenbedingen vorzugehen, ist ein Armutszeugnis. Die Hecken bleiben, wo sie sind – als grünes Denkmal für die Wirksamkeit zivilgesellschaftlicher Kontrolle. Und: Bei den stets vollmundigen Aussagen der HOWOGE ist stete Wachsamkeit und ein gesunder Menschenverstand angebracht.

Der HOWOGE empfehlen wir: Werden Sie zum Partner Ihrer Mieter, statt Energie in rechtlich unhaltbare Nacht-und-Nebel-Aktionen zu stecken.

Wir danken der UNB Lichtenberg für ihre Standhaftigkeit.