Das Verwaltungsgericht Berlin weist den Eilantrag der HOWOGE auf Anordnung der sofortigen Vollziehung (hier: Aussetzung des Artenschutzes – Rodungen für die Baustelle) zurück. Der Gang vor das Oberverwaltungsgericht ist zu erwarten. Spenden sind in der jetzigen Situation umso mehr von großer Wichtigkeit. Folgen Sie einfach dem Link.

Eine Antwort auf „David gegen Goliath: Verwaltungsgericht Berlin weist den Eilantrag der HOWOGE zurück!“
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