Das Verwaltungsgericht Berlin weist den Eilantrag der HOWOGE auf Anordnung der sofortigen Vollziehung (hier: Aussetzung des Artenschutzes – Rodungen für die Baustelle) zurück. Der Gang vor das Oberverwaltungsgericht ist zu erwarten. Spenden sind in der jetzigen Situation umso mehr von großer Wichtigkeit. Folgen Sie einfach dem Link.
