Neue Perspektiven für den Ilse-Kiez: Bauvorhaben wird umfassend neu bewertet

Frischer geht es nicht: Vor wenigen Stunden gab es in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) eine fundamentale Kehrtwende, die für unseren Kiez ein riesiger Etappensieg ist! Bezirksstadträtin Camila Schuler (Die Linke) hat offiziell verkündet, dass das Bezirksamt die Verlängerung der Baugenehmigungen für die Häuser 1 bis 9 begründet abgelehnt.
Stattdessen soll das B-Planverfahren 11-125 überabeitet fortgeführt werden.

Update: Redebeitrag von Bezirksstadträtin Camila Schuler

Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,
Ihnen allen ist bekannt, dass der B-Plan 11-125 Wohnanlage Ilsestraße bereits das Verfahren bis zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 und Anzeige gemäß § 6 durchlaufen hatte. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 hat uns damals SENSBW [Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – kurz: SenStadt] im Rahmen der Rechtsprüfung mitgeteilt, dass der B-Plan nicht beanstandungsfrei sei. Wir haben nun den Faden mit einem Antwortschreiben an SenStadt wieder aufgegriffen und in diesem Schreiben teilen wir auch mit, dass wir das B-Plan-Verfahren im Regelverfahren fortführen, unter Berücksichtigung der Hinweise aus Oktober 2022. Parallel ist der Fachbereich Stadtplanung beauftragt, die Meilensteine des Verfahrens sowie die Kosten für die Dienstleister und die Gutachten grob zu skizzieren.
Was die Verlängerung der Baugenehmigung anbetrifft, die Bauanträge wurden im April 2023 alle auf Nachdruck der damaligen politischen Führung und nach Ablauf der Veränderungssperre sowie der klaren Perspektive einer Nicht-Mehr-Festsetzung des B-Plans 11-125 planungsrechtlich positiv beurteilt.
Aus unserer Sicht ist aber jetzt eine Neubewertung der planungsrechtlichen Situation im Rahmen der Baugenehmigungsverlängerung notwendig, besonders im Hinblick auf das Einfügungsgebot nach § 34 Absatz 1 [BauGB]. Wir haben hierzu bereits einen ersten Check vorgenommen und folgende Entscheidung getroffen: Haus 10 und 11 kämen gegebenenfalls für eine Verlängerung in Betracht, das ist die Randbebauung. Haus 1 bis 9 habe ich abgelehnt, die Einfügung wird dort nicht gesehen. Und nun könnte man natürlich argumentieren, dass der Bauturbo vom Einfügen befreit, und das ist auch richtig. Dazu muss aber die Zustimmung der Gemeinde vorliegen, in dem Fall nein. Und der Vorhabenträger hat natürlich das Recht, in den Widerspruch bis zur SenStadt zu gehen. Die Bearbeitungslaufzeiten haben wir grob überschlagen, dies wird nicht vor Ende des Jahres möglich sein. Und im Rahmen des Rücksichtnahmegebots haben wir auch entschieden, dass unbedingt zu prüfen ist, inwieweit das Vorhaben der Nachbarschaft unzumutbare Beeinträchtigungen auferlegt werden, zum Beispiel auch durch erhöhtes Verkehrsaufkommen bei sehr schmalen Straßen und Unterversorgung mit ÖPNV. Und dabei ist auch neu zu beachten, dass seit 2023 weitere Wohnungen, ca. 230 in unmittelbarer Nachbarschaft an der Walkürenstraße, neu gebaut wurden. Und das ist verkehrlich durch ein entsprechendes Gutachten zu untersuchen, welches fachlich durch das SGA dann auch geprüft werden muss. Und das wurde der HOWOGE so auch mitgeteilt. Und zudem werden wir der HOWOGE auch nahelegen, sich im Bezug auf den Arten- und Naturschutz mit UMNAT [Umwelt- und Naturschutzamt] erneut abzustimmen. Vielen Dank.

Update 2: Redebeitrag von Bezirksstadträtin Camila Schuler – live

Quelle: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/bvv-live-stream/artikel.1684287.php

Nächtliche Drohnenflüge über dem Ilse‑Kiez – eine sachliche Einordnung

In den vergangenen Wochen wurden im Ilse‑Kiez mehrfach Drohnenflüge mit intensiver Beleuchtung beobachtet, die überwiegend nach Mitternacht stattfanden. Nach bisherigem Kenntnisstand liegen uns keine Hinweise auf eine vorherige Information der Anwohnerschaft oder auf bekannte behördlich genehmigte Einsätze vor. Diese Beobachtungen werfen Fragen auf – insbesondere mit Blick auf Datenschutz, auf mögliche Störungen der Nachtruhe sowie auf den Artenschutz.

Die begrünten Innenhöfe des Ilse‑Kiezes sind nachweislich Lebensraum streng geschützter Arten, darunter Haussperlinge und Fledermäuse. Beide reagieren sensibel auf nächtliche Lichtquellen und künstliche Störungen, insbesondere während der aktuellen Brut‑ und Aufzuchtzeiten. Fachlich anerkannte artenschutzrechtliche Erhebungen setzen daher ruhige, möglichst störungsfreie Bedingungen voraus. Vor diesem Hintergrund erscheint es erklärungsbedürftig, weshalb nächtliche Befliegungen mit starken Lichtquellen durchgeführt werden.

Üblicherweise werden Vermessungen oder technische Prüfungen, sofern sie notwendig sind, transparent angekündigt und nachvollziehbar kommuniziert. Dass bislang weder die zuständige Wohnungsbaugesellschaft noch andere verantwortliche Stellen zu den beobachteten Flügen Stellung genommen haben, trägt zur derzeitigen Verunsicherung im Kiez bei. Nach unseren Informationen lagen auch der Polizei keine entsprechenden Anzeigen oder bekannten Einsatzgenehmigungen vor.

Die Bürgerinitiative „Rettet den Ilse‑Kiez“ prüft derzeit, ob ein Zusammenhang zwischen den Drohnenbeobachtungen und künftigen Planungs‑ oder Genehmigungsverfahren auf den Innenhofflächen besteht. Unser Anliegen ist eine vollständige und sachliche Klärung der Vorgänge.

Wir bitten Anwohnende, die entsprechende Beobachtungen gemacht haben, diese mit Datum, Uhrzeit und – soweit möglich – Flugrichtung zu dokumentieren. Die gesammelten Informationen werden von uns gebündelt und den zuständigen Stellen übermittelt, verbunden mit der Bitte um eine transparente und offizielle Stellungnahme.

Unser Ziel bleibt ein konstruktiver Dialog mit allen Beteiligten – auf der Grundlage geltenden Rechts, gegenseitigen Respekts und eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem sensiblen Lebensraum im Ilse‑Kiez.

Bild von sebastiangoessl auf Pixabay

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TV

Etappensieg im Ilse-Kiez: Die Kettensägen bleiben stumm!

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,

wir haben großartige Neuigkeiten aus dem Gerichtssaal! Unser gemeinsamer Einsatz für den Erhalt der grünen Höfe im Ilse-Kiez trägt Früchte. Die HOWOGE ist mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Das bedeutet: Die geplanten Rodungen sind vorerst gestoppt.

Was ist passiert?

Nachdem der BUND Berlin Klage gegen die Rodungsgenehmigung eingereicht hatte, versuchte die HOWOGE, diese im Eilverfahren auszuhebeln. Doch das Gericht schob dem einen Riegel vor. Der Artenschutz wiegt in diesem Fall schwerer als der Zeitdruck des Bauherrn.

Warum das Gericht so entschieden hat:

  • Artenschutz ist kein „Vielleicht“: Das Gericht stellte fest, dass die Schutzmaßnahmen für unsere lokalen Tierarten – insbesondere den Haussperling und die Zwergfledermaus – rechtlich unzureichend sind.
  • Ersatzflächen sind noch keine Heimat: Die im Herbst gepflanzten Hecken sind noch viel zu jung, um den Vögeln als echter Ersatzlebensraum zu dienen. Natur lässt sich eben nicht im Zeitraffer erzwingen.
  • Lückenhafte Gutachten: Bei der Planung wurde der Erhaltungszustand der Fledermaus-Population nicht ausreichend belegt. Ohne diese Daten gibt es keine Ausnahme vom Tötungsverbot.

Was das für uns bedeutet

Für diese Rodungssaison (die Ende Februar endet) sind unsere Bäume gerettet. Es ist ein klares Signal an die Politik und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften: Wohnungsbau darf nicht rücksichtslos auf Kosten gewachsener grüner Kiez-Oasen gehen.

Wir kämpfen weiter für eine klimagerechte Stadtentwicklung, die Versiegelung vermeidet und den Bestand schützt, statt ihn zu vernichten.


Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns unterstützen, spenden und im Kiez präsent sind. Gemeinsam zeigen wir: Unser Kiez ist keine reine Verfügungsfläche, sondern unser Lebensraum!


Wie geht es weiter?

Wir halten Euch hier auf der Webseite über die nächsten rechtlichen Schritte und Termine auf dem Laufenden. Schaut regelmäßig vorbei!

Hinweis: Zusammenfassung der aktuellen Ereignisse, erstellt mit Unterstützung von Gemini (KI-Modell von Google).

 

David gegen Goliath: Verwaltungsgericht Berlin weist den Eilantrag der HOWOGE zurück!

Das Verwaltungsgericht Berlin weist den Eilantrag der HOWOGE auf Anordnung der sofortigen Vollziehung (hier: Aussetzung des Artenschutzes – Rodungen für die Baustelle) zurück. Der Gang vor das Oberverwaltungsgericht ist zu erwarten. Spenden sind in der jetzigen Situation umso mehr von großer Wichtigkeit. Folgen Sie einfach dem Link.

Hofbegehung mit den Grünen

Am 30.04.22 waren dann auch die Grünen bei uns in den Ilse-Höfen und wir haben sie mit der Situation vor Ort vertraut gemacht. Mit dabei waren von den Grünen Frau Ehlert, Frau Heimerl und Herr Ahrend. Der Rundgang nahm etwa 2h in Anspruch.Im Grunde genommen rannten wir bei ihnen mit unserem Anliegen offene Türen ein. Auch sie fanden eine Bebauuung der Innenhöfe und einer damit einhergehenden weitgehenden Vernichtung von Flora 🌿 und Fauna 🐾 mehr als unangemessen.