Frischer geht es nicht: Vor wenigen Stunden gab es in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) eine fundamentale Kehrtwende, die für unseren Kiez ein riesiger Etappensieg ist! Bezirksstadträtin Camila Schuler (Die Linke) hat offiziell verkündet, dass das Bezirksamt die Verlängerung der Baugenehmigungen für die Häuser 1 bis 9 begründet abgelehnt.
Stattdessen soll das B-Planverfahren 11-125 überabeitet fortgeführt werden.
Update: Redebeitrag von Bezirksstadträtin Camila Schuler
Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,
Ihnen allen ist bekannt, dass der B-Plan 11-125 Wohnanlage Ilsestraße bereits das Verfahren bis zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 und Anzeige gemäß § 6 durchlaufen hatte. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 hat uns damals SENSBW [Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – kurz: SenStadt] im Rahmen der Rechtsprüfung mitgeteilt, dass der B-Plan nicht beanstandungsfrei sei. Wir haben nun den Faden mit einem Antwortschreiben an SenStadt wieder aufgegriffen und in diesem Schreiben teilen wir auch mit, dass wir das B-Plan-Verfahren im Regelverfahren fortführen, unter Berücksichtigung der Hinweise aus Oktober 2022. Parallel ist der Fachbereich Stadtplanung beauftragt, die Meilensteine des Verfahrens sowie die Kosten für die Dienstleister und die Gutachten grob zu skizzieren.
Was die Verlängerung der Baugenehmigung anbetrifft, die Bauanträge wurden im April 2023 alle auf Nachdruck der damaligen politischen Führung und nach Ablauf der Veränderungssperre sowie der klaren Perspektive einer Nicht-Mehr-Festsetzung des B-Plans 11-125 planungsrechtlich positiv beurteilt.
Aus unserer Sicht ist aber jetzt eine Neubewertung der planungsrechtlichen Situation im Rahmen der Baugenehmigungsverlängerung notwendig, besonders im Hinblick auf das Einfügungsgebot nach § 34 Absatz 1 [BauGB]. Wir haben hierzu bereits einen ersten Check vorgenommen und folgende Entscheidung getroffen: Haus 10 und 11 kämen gegebenenfalls für eine Verlängerung in Betracht, das ist die Randbebauung. Haus 1 bis 9 habe ich abgelehnt, die Einfügung wird dort nicht gesehen. Und nun könnte man natürlich argumentieren, dass der Bauturbo vom Einfügen befreit, und das ist auch richtig. Dazu muss aber die Zustimmung der Gemeinde vorliegen, in dem Fall nein. Und der Vorhabenträger hat natürlich das Recht, in den Widerspruch bis zur SenStadt zu gehen. Die Bearbeitungslaufzeiten haben wir grob überschlagen, dies wird nicht vor Ende des Jahres möglich sein. Und im Rahmen des Rücksichtnahmegebots haben wir auch entschieden, dass unbedingt zu prüfen ist, inwieweit das Vorhaben der Nachbarschaft unzumutbare Beeinträchtigungen auferlegt werden, zum Beispiel auch durch erhöhtes Verkehrsaufkommen bei sehr schmalen Straßen und Unterversorgung mit ÖPNV. Und dabei ist auch neu zu beachten, dass seit 2023 weitere Wohnungen, ca. 230 in unmittelbarer Nachbarschaft an der Walkürenstraße, neu gebaut wurden. Und das ist verkehrlich durch ein entsprechendes Gutachten zu untersuchen, welches fachlich durch das SGA dann auch geprüft werden muss. Und das wurde der HOWOGE so auch mitgeteilt. Und zudem werden wir der HOWOGE auch nahelegen, sich im Bezug auf den Arten- und Naturschutz mit UMNAT [Umwelt- und Naturschutzamt] erneut abzustimmen. Vielen Dank.
