Während das Stadtentwicklungsamt Lichtenberg die abgelaufenen Baugenehmigungen der HOWOGE bis voraussichtlich Dezember prüft, endet am 30. September die gesetzliche Vogelschutzzeit.
Es besteht die Gefahr, dass die HOWOGE Bäume rodet, bevor im Dezember rechtlich geklärt ist, ob überhaupt gebaut werden darf. Ein gefällter Baum lässt sich nicht wieder aufstellen. Um dieses Szenario zu verhindern, haben wir uns direkt an das Bezirksamt gewandt:
Offener Brief
Bürgerinitiative „Rettet den Ilse-Kiez„
Berlin, im August 2026
An das
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Möllendorffstraße 6
10367 BerlinPer E-Mail und vorab öffentlich auf ilse-kiez.de
Betreff:
Dringender Handlungsbedarf vor Beginn der Fällsaison am 1. Oktober 2026 – Widerruf bzw. Aussetzung der Baumfällgenehmigungen sowie Anordnung des Rückbaus der BauzäuneSehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Sorge beobachten wir die aktuellen Entwicklungen im Ilse-Kiez. Die Errichtung der Bauzäune durch die HOWOGE hat bei vielen Anwohnerinnen und Anwohnern den Eindruck erweckt, dass bereits Tatsachen geschaffen werden sollen, obwohl wesentliche rechtliche Fragen zum Bauvorhaben weiterhin ungeklärt sind.
Seit mehr als zehn Jahren engagieren sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Initiativen sowie gewählte Vertreterinnen und Vertreter für eine maßvolle Entwicklung des Quartiers, den Erhalt der Innenhöfe und den Schutz des gewachsenen Baumbestandes. Dabei ging und geht es nicht um die grundsätzliche Ablehnung von Wohnungsbau, sondern um die Suche nach Lösungen, die den Bedürfnissen nach bezahlbarem Wohnraum ebenso gerecht werden wie den Interessen der Nachbarschaft und dem Schutz wertvoller Grünflächen.
Gerade deshalb erfüllt viele Menschen im Kiez die Sorge, dass vor Abschluss der laufenden Prüfverfahren unumkehrbare Maßnahmen ergriffen werden könnten. Mit Blick auf das bevorstehende Ende der Vogelschutzzeit am 30. September besteht die Gefahr, dass bereits ab dem 1. Oktober Baumfällungen erfolgen, obwohl die baurechtlichen Voraussetzungen weiterhin nicht abschließend geklärt sind.
Eine solche Entwicklung würde das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in die Fairness und Offenheit des Verwaltungsverfahrens erheblich belasten. Umso wichtiger ist es jetzt, rechtsstaatliche Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt und ohne zeitlichen oder politischen Druck zu Ende zu führen.
Unsere Forderungen
- die bestehenden Baumfällgenehmigungen im Hinblick auf einen möglichen Zweckfortfall gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG unverzüglich zu überprüfen,
- hilfsweise das Ruhen beziehungsweise die Aussetzung der Vollziehung der Baumfällgenehmigungen anzuordnen, bis über die Verlängerung der Baugenehmigungen rechts- und bestandskräftig entschieden wurde,
- die Entfernung der aufgestellten Bauzäune anzuordnen, da von ihnen bereits jetzt Beeinträchtigungen geschützter Vegetationsflächen und des Baumbestandes ausgehen,
- sicherzustellen, dass vor Abschluss der laufenden Verfahren keine irreversiblen Eingriffe in den Baumbestand erfolgen.
Begründung
Baumfällgenehmigungen nach der Berliner Baumschutzverordnung sind an einen konkreten Zweck gebunden. Sie dienen der Umsetzung eines rechtlich abgesicherten Bauvorhabens. Solange die bauplanungs- und genehmigungsrechtliche Situation nicht abschließend geklärt ist, erscheint es problematisch, irreversible Eingriffe in Natur und Landschaft vorzunehmen.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem angekündigten Bebauungsplanverfahren 11-125 zu. Würden vor Abschluss des Verfahrens große Teile des Baumbestandes entfernt, könnte dies die tatsächlichen Grundlagen für die erforderlichen Umweltbewertungen erheblich verändern. Eine sorgfältige und nachvollziehbare Planung setzt voraus, dass die bestehenden Umwelt- und Vegetationsstrukturen zunächst erhalten bleiben.
Hinzu kommt, dass bereits die Aufstellung von Bauzäunen und die Nutzung unversiegelter Flächen durch schweres Gerät Risiken für die geschützte Vegetation mit sich bringen können. Verdichtungen des Bodens im Wurzelbereich alter Bäume können langfristige Schäden verursachen. Auch aus Gründen der Vorsorge erscheint daher ein vorläufiger Rückbau der Bauzäune sachgerecht.
Wir appellieren an das Bezirksamt, seinen Handlungsspielraum zu nutzen und sicherzustellen, dass bis zur abschließenden Klärung der Rechtslage keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden. Der Schutz des Baumbestandes, die Glaubwürdigkeit demokratischer Verfahren und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Institutionen verdienen jetzt besondere Aufmerksamkeit.
Wir bitten um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens sowie um Information über die eingeleiteten Prüfschritte.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative „Rettet den Ilse-Kiez“
