Rodungen für Howoge-Bauprojekt in Karlshorst nicht mit Artenschutz vereinbar

Update: Der BUND Berlin hat soeben eine zum Widerspruch inhaltlich identische Klage mit aufschiebender Wirkung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Widerspruch zum Bescheid der Obersten Naturschutzbehörde ist zurückgezogen. Der Hintergrund ist, dass eine Klage in diesem Fall das zulässige Rechtsmittel ist. 

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE hatte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Baufeldfreimachung im Zuge eines Nachverdichtungsvorhabens an Ilse- und Marksburgstraße im Lichtenberger Ortsteil Karlshorst beantragt. Dafür sollen *Gehölze auf Freiflächen der Wohnanlage gefällt, gerodet und beschnitten* werden. Laut Aushängen sollten die Arbeiten diesen Mittwoch, den 18. Februar beginnen.

Die Klage ist eingelegt worden, da die ökologischen Funktionen der von dem Vorhaben betroffenen Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin nicht erfüllt worden sind. Konkret geht es um Spatzen. Fotos belegen, dass im vergangenen Herbst erfolgte Ersatzpflanzungen von Gehölzen, die als Ausgleichsmaßnahme für entfallende Ruhestätten des Haussperlings dienen sollen, noch nicht funktionsfähig sind. Hinzu kommt, dass nach dem Baustelleinrichtungsplan die Neupflanzungen in großen Teilen durch Baustraßen in Anspruch genommen werden …

Weitere Informationen auf der Webseite des BUND.