Gaeblers Weisung: Kein Wohnungsbauprogramm, sondern ein Machtbescheid

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn, liebe Unterstützer,

die Auseinandersetzungen um unseren Kiez haben einen neuen Höhepunkt erreicht. Wie in der aktuellen Debatte deutlich wird, hat Bausenator Gaebler eine Weisung an die Lichtenberger Baustadträtin Camilla Schuler erlassen. Bis zu einer strikten Frist am Mittwochmittag soll sie die Verlängerung von Baugenehmigungen für 246 Wohnungen (darunter 50 mit gebundener Miete) nicht etwa weiter prüfen, sondern das von ihm verlangte Ergebnis schlichtweg abnicken.

Dietmar Stengel (Bürgerinitiative) hat dieses Vorgehen in einem scharfsinnigen Beitrag analysiert. Er legt dar, dass es bei dieser Anweisung längst nicht mehr um einen normalen Abwägungsprozess geht, sondern um eine klare Demonstration von Macht.

Wenn wichtige Faktoren wie die verkehrliche Erschließung, Umweltbelange und reale Veränderungen vor Ort vom Senat faktisch übergangen werden, verlässt die Verwaltung laut Stengel ihren rechtsstaatlichen Pfad. Es handelt sich dabei um ein Systemversagen, das den Bezirk zur reinen Zustimmungsinstanz degradiert.

Berlin und Karlshorst brauchen zweifellos bezahlbaren Wohnraum – aber unsere Nachbarschaft braucht eben auch Bäume, funktionierende Straßen, echten Artenschutz und eine Verwaltung, die gewissenhaft prüft.

Wir laden Euch ein, die vollständige Analyse dieses Testfalls für die Berliner Stadtentwicklung zu lesen.

📄 Jetzt den vollständigen Artikel lesen:
Gaeblers letztes Gefecht.pdf

Pressereaktionen auf „BUND Berlin stoppt Baumfällungen im Ilse-kiez“

In den aktuellen Pressereaktionen spiegelt sich ein intensiver Konflikt zwischen dem Wunsch nach Wohnungsbau und dem Erhalt von Stadtgrün wider. Die Berichterstattung konzentriert sich primär auf den juristischen Erfolg des BUND Berlin und der lokalen Bürgerinitiative „Rettet den Ilse-Kiez“ gegen die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE.

Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Reaktionen und Fakten (Stand Februar 2026):

1. Juristischer Sieg und Klage des BUND

Medien wie der Tagesspiegel und die offiziellen Kanäle des BUND berichten, dass der Umweltverband eine Klage mit aufschiebender Wirkung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht hat.

  • Der Grund: Die geplanten Rodungen für das Nachverdichtungsprojekt der HOWOGE seien nicht mit dem Artenschutz vereinbar.

  • Das Ergebnis: Die für den 18. Februar 2026 angekündigten Fällarbeiten mussten vorerst gestoppt werden, da das Gericht den Eingang der Klage bestätigte und damit ein vorläufiger Vollzugsstopp eintrat.

2. Argumente in der Presse

Die Berichterstattung hebt insbesondere die Kritik an der Senatsumweltverwaltung hervor, die eine Ausnahmegenehmigung für die Fällung von fast 100 Bäumen erteilt hatte.

  • Artenschutz-Mängel: Der BUND argumentiert, dass Ersatzmaßnahmen für Haussperlinge noch nicht funktionsfähig seien und der Schutzstatus der Zwergfledermaus nicht ausreichend geprüft wurde.

  • Klimaschutz vs. Bauen: Es wird thematisiert, dass der Ilse-kiez eine der letzten zusammenhängenden Grünflächen in Karlshorst-West ist. Die Presse zitiert Anwohner, die den Verlust von „Klimaanlagen“ der Stadt beklagen.

3. Reaktionen der Bürgerinitiative (BI)

Die BI „Rettet den Ilse-Kiez“ wird in regionalen Berichten als sehr aktiv dargestellt.

  • Demonstrationen: Im November 2025 gab es große Proteste unter dem Motto „Nachverdichtung ohne Ende – Karlshorst sagt: Es reicht!“.

  • Politischer Druck: Die Initiative erinnert den Berliner Senat öffentlich an den Koalitionsvertrag, in dem der Schutz grüner Innenhöfe explizit verankert ist.


Vergleich der Positionen

Akteur Position / Reaktion
BUND Berlin Fordert Bauen auf bereits versiegelten Flächen statt in grünen Höfen.
HOWOGE Hält an den Neubauplänen für ca. 230–240 Wohnungen fest (Nachverdichtung).
Pressetenor Kritische Begleitung der „Betonkopf-Politik“ (Zitat aus Kiez-Blogs); Fokus auf den Widerspruch zwischen Baumschutz-Zielen und Bau-Realität.

Hinweis: Die Lage ist dynamisch. Da das Verwaltungsgericht nun die inhaltliche Prüfung vornimmt, bleibt abzuwarten, ob der Stopp dauerhaft Bestand hat oder ob Nachbesserungen beim Artenschutz die Fällungen zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen.

¢ Gemini KI Auswertung

Rodungen für Howoge-Bauprojekt in Karlshorst nicht mit Artenschutz vereinbar

Update: Der BUND Berlin hat soeben eine zum Widerspruch inhaltlich identische Klage mit aufschiebender Wirkung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Widerspruch zum Bescheid der Obersten Naturschutzbehörde ist zurückgezogen. Der Hintergrund ist, dass eine Klage in diesem Fall das zulässige Rechtsmittel ist. 

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE hatte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Baufeldfreimachung im Zuge eines Nachverdichtungsvorhabens an Ilse- und Marksburgstraße im Lichtenberger Ortsteil Karlshorst beantragt. Dafür sollen *Gehölze auf Freiflächen der Wohnanlage gefällt, gerodet und beschnitten* werden. Laut Aushängen sollten die Arbeiten diesen Mittwoch, den 18. Februar beginnen.

Die Klage ist eingelegt worden, da die ökologischen Funktionen der von dem Vorhaben betroffenen Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin nicht erfüllt worden sind. Konkret geht es um Spatzen. Fotos belegen, dass im vergangenen Herbst erfolgte Ersatzpflanzungen von Gehölzen, die als Ausgleichsmaßnahme für entfallende Ruhestätten des Haussperlings dienen sollen, noch nicht funktionsfähig sind. Hinzu kommt, dass nach dem Baustelleinrichtungsplan die Neupflanzungen in großen Teilen durch Baustraßen in Anspruch genommen werden …

Weitere Informationen auf der Webseite des BUND.

Kommentar zur Situation um den Ilsekiez von karlshorst.de

Nach derzeitigem Planungsstand lässt sich eine gut begründete, kritische Stellungnahme gegen die Innenhofbebauung im Ilsekiez formulieren, die sich auf Stadtklima, Wohnqualität, Freiraumversorgung, Beteiligung und Alternativen stützt. Im Kern geht es darum darzulegen, dass der Beitrag zur Wohnraumschaffung die massiven Eingriffe in ein gewachsenes, stadtklimatisch relevantes Grünsystem und in die Lebensqualität der Bestandsmieter nicht ausreichend rechtfertigt. Link zur Webseite.