Es wird immer verrückter: Jetzt auch Kameras in den Wohninnenhöfen: Überwachungstürme schüren Verunsicherung im Ilse-Kiez

Mitten in den begrünten Innenhöfen unseres Kiezes wurden innerhalb der Bauumzäunung mobile Videoüberwachungstürme mit ausfahrbaren Kameras und Solarmodulen aufgestellt. Für viele Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das eine neue Qualität der Eskalation: Statt offenem Dialog blicken nun Kameras direkt in den Wohn- und Erholungsbereich der Mieterschaft. Wir beleuchten die datenschutzrechtlichen Hürden und zeigen, was die Nachbarschaft jetzt tun kann.

Überwachungsdruck direkt vor den eigenen Fenstern

Nach der unangekündigten Aufstellung der Bauzäune folgt nun der nächste Schritt der Absperrung und Verunsicherung. Die neu installierten, mobilen Teleskopmasten sind mit hochauflösenden Kamerasystemen ausgestattet.

Auch wenn solche Überwachungstürme auf abgegrenzten Baustellen zum Schutz vor Vandalismus oder Diebstahl dienen mögen, ist ihr Einsatz mitten in einem bewohnten Wohninnenhof extrem sensibel.

Viele Nachbarinnen und Nachbarn fragen sich zu Recht:

  • Werden meine Fenster, mein Balkon oder meine Kinder auf den Freiflächen gefilmt?
  • Ist eine solche Videoüberwachung direkt vor der Haustür überhaupt rechtens?

Was sagt das Europäische Datenschutzrecht (DSGVO)?

Der Einsatz von Videokameras im öffentlichen oder an Wohnbereiche grenzenden Raum unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Damit eine solche Überwachung zulässig ist, müssen harte Auflagen erfüllt sein:

  1. Strikter Schutz der Privatsphäre (Keine Erfassung von Wohnungen):Kameras dürfen unter keinen Umständen in private Fenster, auf Balkone, Terrassen oder unbeteiligte Nachbargrundstücke gerichtet sein. Bei Schwenk- und Zoomkameras müssen sensible Bereiche durch unumkehrbare technische Sperren (Privacy Zones) in der Software dauerhaft geschwärzt sein.
  2. Pflicht zur transparenten Information (Art. 13 DSGVO):Am Bauzaun bzw. an den Zugängen müssen gut sichtbare und lesbare DSGVO-Hinweisschilder angebracht sein. Fehlen diese, liegt bereits ein Datenschutzverstoß vor. Pflichtangaben sind u. a.:
    • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (z. B. HOWOGE oder Sicherheitsfirma),
    • Zweck und Rechtsgrundlage der Überwachung,
    • Speicherdauer der Videoaufnahmen,
    • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sowie Betroffenenrechte.
  3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:Eine Kameraüberwachung direkt an Wohngebäuden ist nur als letztes Mittel zulässig, wenn mildere Maßnahmen (wie einfache Umzäunung, Lichtsensoren oder Bestreifung) nicht ausreichen.

Was die Nachbarschaft jetzt tun kann

Wir fordern die HOWOGE und die Betreiber der Anlage auf, jeglichen Überwachungsdruck von den Anwohnern zu nehmen und die Rechtskonformität der Anlage lückenlos nachzuweisen.

Handlungsmöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner:

  • Beschilderung prüfen: Kontrollieren Sie, ob an den Zäunen vorschriftsmäßige DSGVO-Hinweisschilder mit Ansprechpartner und Zweck angebracht sind.
  • Auskunft verlangen (Art. 15 DSGVO): Betroffene Mieterinnen und Mieter haben das Recht, vom Betreiber schriftlich Auskunft darüber zu fordern, welche Bereiche erfasst werden und wie das Ausblenden von Fenstern/Balkonen garantiert wird.
  • Datenschutzbehörde informieren: Bei Verdacht auf eine unzulässige Erfassung von Wohnräumen oder öffentlichen Wegen kann Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) eingelegt werden.

Unser Fazit: Vertrauen und Nachbarschaftlichkeit entstehen nicht durch Teleskopmasten und Kameraüberwachung, sondern durch echten Austausch und Dialog auf Augenhöhe. Der Ilse-Kiez bleibt aufmerksam!