Auf dem Parkplatz vor der Schule am öffentlichen Spielplatz ist eines der zwei Gebäude zur Randbebauung geplant und so genehmigt.
§ 34 BauGB
§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wennes sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und dieErschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden
Weitere Informationen zum genehmigten Bauantrag Ilsestraße 18 dann im Teil 3 – das Wohngebäude an der Marksburgstraße.
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