Aktueller juristischer Stand um die Ilsehöfe: HOWOGE reicht Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein

Das Bezirksamt Lichtenberg hatte ein behördliches Fällverbot bis zum 31. Oktober 2026 erlassen. Nun wendet sich die HOWOGE gerichtlich dagegen.

Die HOWOGE hat beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag eingereicht. Der Antrag richtet sich direkt gegen die vom Bezirksamt Lichtenberg erlassene Untersagungsverfügung.

Ziel dieser juristischen Maßnahme ist es, das behördliche Fällverbot, das vom Bezirksamt bis Ende Oktober 2026 ausgesprochen wurde, außer Kraft zu setzen.

Wir beobachten diesen rechtlichen Schritt sehr aufmerksam und stehen in kontinuierlicher Abstimmung mit den Umweltverbänden sowie juristischen Vertretern, um auf alle Entwicklungen vorbereitet zu sein.

Der Erhalt der geschützten Lebensräume und der gewachsenen Kiezbiotope im Ilse-Kiez bleibt unser unwerfbares Ziel. Die juristischen Argumente beider Seiten werden im derzeitigen Gerichtsverfahren durch die zuständigen Stellen und Beteiligten eingehend geprüft.

Wir werden über den Fortgang des Eilverfahrens und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts transparent und zeitnah informieren.

Ein Hinweis auf unser Spendenkonto sei dennoch geboten.