Viele engagierte Bürger unserer Wohnanlage setzen sich bereits seit dem Bekanntwerden der Bebauungspläne der HOWOGE für den Erhalt der begrünten weiterlesen...
Auf dem Parkplatz vor der Schule am öffentlichen Spielplatz ist eines der zwei Gebäude zur Randbebauung geplant und so genehmigt.
Stellen Sie sich bitte hier auf dem hinteren Parplatz ein Gebäude ca. 28 m Länge und ca. 20 m Höhe vor. Hier ein erster bekannt gewordener Entwurf!
6 Etagen Höhe ca. 20 m Breite ca. 28 m zwei Wohntürme die in der Mitte mit Laubengängen verbunden sind – Zugang zu den Wohnungen unterkellert ca. 3 m untere Etage Kinder-Tagespflege
§ 34 BauGB
§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wennes sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und dieErschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden
Weitere Informationen zum genehmigten Bauantrag Ilsestraße 18 dann im Teil 3 – das Wohngebäude an der Marksburgstraße.