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Die Bürgerinitiative "Rettet den Ilse-Kiez" in Berlin – Karlshorst

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Eigentlich hätte es ein ruhiger Märzmorgen im Ilse-Kiez werden können. Doch die HOWOGE informierte die Mieterschaft am 18.03.2026 kurzfristig darüber, dass im Hof 1 frisch gepflanzte Hecken erneut „umgesetzt“ werden müssten. Was harmlos klingt, ist rechtlich eine Rodung – und die ist gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG während der Schutzfrist vom 1. März bis 30. September strikt untersagt.
Die Chronologie einer versuchten Rechtsbeugung:
Die Bürgerinitiative (BI), inzwischen rechtlich versiert, schlug sofort Alarm. Während die Telefone bei den Behörden heiß liefen, kam die Wahrheit ans Licht: Es lag keine Sondergenehmigung der Untere Naturschutzbehörde (UNB) Lichtenberg vor, diese wäre im Vorfeld notwendig gewesen.
Doch die HOWOGE agierte zum wiederholten Male nach dem Motto „Versuch macht klug“:
Der Bluff: Trotz fehlender Genehmigung tauchte am frühen Morgen eine Gartenbaufirma auf.
Die Konfrontation: Wachsame Mieter stellten beauftragte Gartenbaufirma zur Rede. Die notwendige Genehmigung? Fehlanzeige.
Der Rückzug: Nach zwei Stunden Wartezeit auf eine Erlaubnis, die es nie gab, zog die Firma unverrichteter Dinge ab.
Das Fazit: Ein teures Eigentor
Dass ein landeseigenes Unternehmen wie die HOWOGE versucht, geltendes Naturschutzrecht durch vollendete Tatsachen zu umgehen, und dabei vorgaukeln strikt nach rechtlichen Rahmenbedingen vorzugehen, ist ein Armutszeugnis. Die Hecken bleiben, wo sie sind – als grünes Denkmal für die Wirksamkeit zivilgesellschaftlicher Kontrolle. Und: Bei den stets vollmundigen Aussagen der HOWOGE ist stete Wachsamkeit und ein gesunder Menschenverstand angebracht.
Der HOWOGE empfehlen wir: Werden Sie zum Partner Ihrer Mieter, statt Energie in rechtlich unhaltbare Nacht-und-Nebel-Aktionen zu stecken.
Wir danken der UNB Lichtenberg für ihre Standhaftigkeit.
Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,
wir haben großartige Neuigkeiten aus dem Gerichtssaal! Unser gemeinsamer Einsatz für den Erhalt der grünen Höfe im Ilse-Kiez trägt Früchte. Die HOWOGE ist mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Das bedeutet: Die geplanten Rodungen sind vorerst gestoppt.
Nachdem der BUND Berlin Klage gegen die Rodungsgenehmigung eingereicht hatte, versuchte die HOWOGE, diese im Eilverfahren auszuhebeln. Doch das Gericht schob dem einen Riegel vor. Der Artenschutz wiegt in diesem Fall schwerer als der Zeitdruck des Bauherrn.
Für diese Rodungssaison (die Ende Februar endet) sind unsere Bäume gerettet. Es ist ein klares Signal an die Politik und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften: Wohnungsbau darf nicht rücksichtslos auf Kosten gewachsener grüner Kiez-Oasen gehen.
Wir kämpfen weiter für eine klimagerechte Stadtentwicklung, die Versiegelung vermeidet und den Bestand schützt, statt ihn zu vernichten.
Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns unterstützen, spenden und im Kiez präsent sind. Gemeinsam zeigen wir: Unser Kiez ist keine reine Verfügungsfläche, sondern unser Lebensraum!
Wir halten Euch hier auf der Webseite über die nächsten rechtlichen Schritte und Termine auf dem Laufenden. Schaut regelmäßig vorbei!
Hinweis: Zusammenfassung der aktuellen Ereignisse, erstellt mit Unterstützung von Gemini (KI-Modell von Google).
In den aktuellen Pressereaktionen spiegelt sich ein intensiver Konflikt zwischen dem Wunsch nach Wohnungsbau und dem Erhalt von Stadtgrün wider. Die Berichterstattung konzentriert sich primär auf den juristischen Erfolg des BUND Berlin und der lokalen Bürgerinitiative „Rettet den Ilse-Kiez“ gegen die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE.
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Reaktionen und Fakten (Stand Februar 2026):
Medien wie der Tagesspiegel und die offiziellen Kanäle des BUND berichten, dass der Umweltverband eine Klage mit aufschiebender Wirkung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht hat.
Der Grund: Die geplanten Rodungen für das Nachverdichtungsprojekt der HOWOGE seien nicht mit dem Artenschutz vereinbar.
Das Ergebnis: Die für den 18. Februar 2026 angekündigten Fällarbeiten mussten vorerst gestoppt werden, da das Gericht den Eingang der Klage bestätigte und damit ein vorläufiger Vollzugsstopp eintrat.
Die Berichterstattung hebt insbesondere die Kritik an der Senatsumweltverwaltung hervor, die eine Ausnahmegenehmigung für die Fällung von fast 100 Bäumen erteilt hatte.
Artenschutz-Mängel: Der BUND argumentiert, dass Ersatzmaßnahmen für Haussperlinge noch nicht funktionsfähig seien und der Schutzstatus der Zwergfledermaus nicht ausreichend geprüft wurde.
Klimaschutz vs. Bauen: Es wird thematisiert, dass der Ilse-kiez eine der letzten zusammenhängenden Grünflächen in Karlshorst-West ist. Die Presse zitiert Anwohner, die den Verlust von „Klimaanlagen“ der Stadt beklagen.
Die BI „Rettet den Ilse-Kiez“ wird in regionalen Berichten als sehr aktiv dargestellt.
Demonstrationen: Im November 2025 gab es große Proteste unter dem Motto „Nachverdichtung ohne Ende – Karlshorst sagt: Es reicht!“.
Politischer Druck: Die Initiative erinnert den Berliner Senat öffentlich an den Koalitionsvertrag, in dem der Schutz grüner Innenhöfe explizit verankert ist.
| Akteur | Position / Reaktion |
| BUND Berlin | Fordert Bauen auf bereits versiegelten Flächen statt in grünen Höfen. |
| HOWOGE | Hält an den Neubauplänen für ca. 230–240 Wohnungen fest (Nachverdichtung). |
| Pressetenor | Kritische Begleitung der „Betonkopf-Politik“ (Zitat aus Kiez-Blogs); Fokus auf den Widerspruch zwischen Baumschutz-Zielen und Bau-Realität. |
Hinweis: Die Lage ist dynamisch. Da das Verwaltungsgericht nun die inhaltliche Prüfung vornimmt, bleibt abzuwarten, ob der Stopp dauerhaft Bestand hat oder ob Nachbesserungen beim Artenschutz die Fällungen zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen.
¢ Gemini KI Auswertung
Update: Der BUND Berlin hat soeben eine zum Widerspruch inhaltlich identische Klage mit aufschiebender Wirkung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Widerspruch zum Bescheid der Obersten Naturschutzbehörde ist zurückgezogen. Der Hintergrund ist, dass eine Klage in diesem Fall das zulässige Rechtsmittel ist.
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE hatte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Baufeldfreimachung im Zuge eines Nachverdichtungsvorhabens an Ilse- und Marksburgstraße im Lichtenberger Ortsteil Karlshorst beantragt. Dafür sollen *Gehölze auf Freiflächen der Wohnanlage gefällt, gerodet und beschnitten* werden. Laut Aushängen sollten die Arbeiten diesen Mittwoch, den 18. Februar beginnen.
Die Klage ist eingelegt worden, da die ökologischen Funktionen der von dem Vorhaben betroffenen Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin nicht erfüllt worden sind. Konkret geht es um Spatzen. Fotos belegen, dass im vergangenen Herbst erfolgte Ersatzpflanzungen von Gehölzen, die als Ausgleichsmaßnahme für entfallende Ruhestätten des Haussperlings dienen sollen, noch nicht funktionsfähig sind. Hinzu kommt, dass nach dem Baustelleinrichtungsplan die Neupflanzungen in großen Teilen durch Baustraßen in Anspruch genommen werden …

IlseE-Kiez zeigt Euch und stellt Eure Fragen an den Bürgermeister